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   BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19   

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https://dejure.org/2019,21016
BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19 (https://dejure.org/2019,21016)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2019 - XII ZB 11/19 (https://dejure.org/2019,21016)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 (https://dejure.org/2019,21016)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    §§ 112 Nr. 2, 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 ZPO, § 61 Abs. 1 FamFG, § 22 JVEG

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einer Güterrechtssache

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einer Güterrechtssache

  • rewis.io

    Beschwerdewert bezüglich der Verpflichtung zur Auskunftserteilung im Zugewinnausgleichsverfahren

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 61 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FamFG § 61 Abs. 1
    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einer Güterrechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einer Güterrechtssache - und die Beschwer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wert der Beschwer bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einer Güterrechtssache

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wert der Beschwer bei Auskunftspflicht in Güterrechtssache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1331
  • FamRZ 2019, 1440
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.07.2018 - XII ZB 82/18

    Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Werts

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19
    Zum Wert der Beschwer bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung in einer Güterrechtssache (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. Juli 2018 - XII ZB 82/18, FamRZ 2018, 1529).

    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2018 - XII ZB 82/18 - FamRZ 2018, 1529 Rn. 6 und vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 - FamRZ 2017, 1947 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 317/14

    Stufenklage auf Kindesunterhalt: Berufungsbeschwer des zur Auskunftserteilung

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19
    Allerdings hat der Senat bereits entschieden, dass es sich werterhöhend auswirken kann, wenn der Verpflichtete nicht existente Belege erstellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - FamRZ 2018, 1762 Rn. 11 und vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 13 ff.) oder gewärtigen muss, auf die Erfüllung der insoweit unmöglichen Leistung in Anspruch genommen zu werden und sich hiergegen oder gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Titel ohne vollstreckbaren Inhalt zur Wehr setzen zu müssen (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 16.04.2013 - VI ZB 50/12

    Anforderungen an die Begründung von der Rechtsbeschwerde unterliegenden

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19
    Denn das Rechtsbeschwerdegericht hat grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, den das Beschwerdegericht auf der Grundlage des ihm vorliegenden Vortrags feststellen konnte (vgl. insoweit BGH Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12 - NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4, 9), und kann hinsichtlich der Wertfestsetzung nur überprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens überschritten hat oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH Beschluss vom 28. April 2008 - II ZB 27/07 - NJW-RR 2008, 1455 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 13.02.2019 - XII ZB 499/18

    Güterrechtsverfahren: Wert der Beschwer bei einer selbstständigen Feststellung

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19
    Abgesehen von dem hier ersichtlich nicht vorliegenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist dafür auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2019 - XII ZB 499/18 - FamRZ 2019, 818 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 132/15

    Unterhaltsstufenklage: Bemessung des Beschwerdewerts nach Verurteilung des

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19
    Allerdings hat der Senat bereits entschieden, dass es sich werterhöhend auswirken kann, wenn der Verpflichtete nicht existente Belege erstellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - FamRZ 2018, 1762 Rn. 11 und vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 13 ff.) oder gewärtigen muss, auf die Erfüllung der insoweit unmöglichen Leistung in Anspruch genommen zu werden und sich hiergegen oder gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Titel ohne vollstreckbaren Inhalt zur Wehr setzen zu müssen (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - XII ZB 637/17

    Wert der Beschwer für die Beschwerde gegen einen zur Auskunft und Belegvorlage

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19
    Allerdings hat der Senat bereits entschieden, dass es sich werterhöhend auswirken kann, wenn der Verpflichtete nicht existente Belege erstellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - FamRZ 2018, 1762 Rn. 11 und vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 13 ff.) oder gewärtigen muss, auf die Erfüllung der insoweit unmöglichen Leistung in Anspruch genommen zu werden und sich hiergegen oder gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Titel ohne vollstreckbaren Inhalt zur Wehr setzen zu müssen (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - FamRZ 2015, 2142 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 28.04.2008 - II ZB 27/07

    Verwerfung der Berufung wegen Nichterreichens der Beschwer

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19
    Denn das Rechtsbeschwerdegericht hat grundsätzlich von dem Sachverhalt auszugehen, den das Beschwerdegericht auf der Grundlage des ihm vorliegenden Vortrags feststellen konnte (vgl. insoweit BGH Beschluss vom 16. April 2013 - VI ZB 50/12 - NJW-RR 2013, 1077 Rn. 4, 9), und kann hinsichtlich der Wertfestsetzung nur überprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens überschritten hat oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH Beschluss vom 28. April 2008 - II ZB 27/07 - NJW-RR 2008, 1455 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 16.08.2017 - XII ZB 429/16

    Beschwerde gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung zum Zugewinn: Bemessung

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19
    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2018 - XII ZB 82/18 - FamRZ 2018, 1529 Rn. 6 und vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 - FamRZ 2017, 1947 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 351/18

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19
    (1) Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass die für die Erfüllung der Auskunfts- und insbesondere der Belegvorlageverpflichtung erforderlichen Kopierkosten fraglos zu dem Aufwand gehören, nach dem sich das hier maßgebliche Interesse des das Rechtsmittel führenden Auskunftsverpflichteten bemisst (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 351/18 - FamRZ 2019, 464 Rn. 5).
  • BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17

    Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei einer Verpflichtung zur

    Auszug aus BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19
    Der Senat hat dazu indessen wiederholt ausgeführt, dass erst nach Vornahme der gebotenen Auslegung des Titels festgestellt werden kann, ob der Titel einen nicht vollstreckbaren Inhalt hat, die Belegvorlageverpflichtung auch die Erstellung nicht existenter Unterlagen umfasst oder eine Auskunftsverpflichtung in einem solchen Fall tatsächlich auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist (Senatsbeschlüsse vom 12. September 2018 - XII ZB 588/17 - FamRZ 2018, 1934 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19

    Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur

    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 - FamRZ 2019, 1440 Rn. 8 mwN).

    Der Senat hat dabei wiederholt darauf hingewiesen, dass erst nach Vornahme der gebotenen Auslegung des Titels festgestellt werden kann, ob der Titel einen nicht vollstreckungsfähigen Inhalt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 - FamRZ 2019, 1440 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 490/18

    Prüfung der Erheblichkeit eines Verfahrensfehlers des Beschwerdegerichts durch

    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19 - juris Rn. 9 und vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 - FamRZ 2019, 1440 Rn. 8 mwN).

    Dies lässt entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht erkennen, warum die Antragstellerin nicht in der Lage sein sollte, die zur Auskunftserteilung erforderlichen Tätigkeiten in ihrer Freizeit vorzunehmen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 - FamRZ 2019, 1440 Rn. 8 mwN und vom 10. Januar 2018 - XII ZB 451/17 - FamRZ 2018, 445 Rn. 7 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 16.11.2020 - 7 UF 128/20

    Zahlung von Trennungsunterhalt Verpflichtung zur Auskunftserteilung

    Abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses, auf das sich die Antragstellerin auch nicht beruft, ist dafür auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 08.07.2020 - XII ZB 334/19 -, FamRZ 2020, 1572; BGH, Beschluss vom 01.07.2020 - XII ZB 505/19 -, FamRZ 2020, 1574; BGH, Beschluss vom 26.06.2019 - XII ZB 11/19 -, FamRZ 2019, 1440 jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 24.06.2020 - 22 U 2/20

    Richtigkeit und Vollständigkeit einer bereits erteilten Auskunft über den

    Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass die zur Auskunftserteilung erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 - Rdn. 9, juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 20 UF 73/23

    Bemessung des Beschwerdewerts bei Verpflichtung zur Auskunft in einem

    Dass das Amtsgericht den Antragsteller insoweit zu einer unmöglichen Leistung verpflichten wollte, ergibt sich nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Juni 2019 - XII ZB 11/19 -, juris, Rn. 16).
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